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Integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt Kevelaer
Integrierte städtebauliche Handlungskonzepte (IHK) sind in Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2008 eine verbindliche Grundlage für alle Teile der Städtebauförderung. Um für die anstehende Umgestaltung wesentlicher Bereiche in der Kevelaerer Innenstadt Fördermittel in Anspruch nehmen zu können, wurde 2015 ein Integriertes Handlungskonzept unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt. Aus der Bürgerschaft sind im Verlauf der Veranstaltungen und Gespräche sowie durch schriftliche Eingaben zahlreiche Anregungen vorgetragen worden.
Am 12. November 2015 hat der Rat der Stadt Kevelaer den Entwurf des Handlungskonzeptes diskutiert und beschlossen. Zum 1. Dezember 2015 wurde der Antrag auf Städtebaufördermittel auf der Basis des Handlungskonzeptes der Bezirksregierung vorgelegt. Den Bewilligungsbescheid hat die Stadt Kevelaer im September 2016 erhalten.
Das Gesamtvolumen aller Maßnahmen, die mit der Bewilligung grundsätzlich für bewilligungsfähig erklärt wurden, beträgt knapp 10 Millionen Euro. Davon übernimmt das Land NRW etwa 60 %. Zu den Maßnahmen zählen einige Konzepte, im Wesentlichen aber Umgestaltungsmaßnahmen in der engeren Innenstadt. Private Akteure können sich durch verschiedene Möglichkeiten selber engagieren.
Für die vom Land geförderte Stadtkernerneuerung ist zunächst ein Zeitraum von 2016 bis 2020 vorgesehen.
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